Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat für die Änderungen zum EEG 2012, wesentlich ist die Verbesserung für die „Gülle Biogasanlagen Auf 25 cent pro kwh! Leider muss der Gesetzestext noch genau studiert werden bzw. vom Umweltministerium bestätigt werden. Interessant ist die Auslegung für die Regel : 80% Gülle und 20 % Substrate für die Gülle Biogasanlagen !
Aber bei Zugabe von Substraten (Navarros) braucht man ein Abgedecktes Gärrestelage.
Und damit zusätzliche Investionen, deshalb meine Empfehlung eine reine Gülle Anlage zu Bauen.
Der Energiemarkt ist im Umbruch in Deutschland. Zahlreiche Gesetze wie das Energie- und Stromsteuergesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2012) sowie das Energiewirtschaftsgesetz wurden und werden geändert für mehr Energie. Eine Neuregelung des KWK-Gesetzes steht bevor. Die Abschaltung der Atomkraft und die Energiewende geben den Weg vor. Besser gesagt der geplante Ausbau der erneuerbaren Energien wird das Bild der Energie – Versorgung und Stromwirtschaft nachhaltig verändern.
Besonders der BHKW - Bereich wird durch die Änderungen beim KWK Gesetz und der Direkt – Vermarktung des KWK Stroms. Ein Thema sind die Markt- und Flexibilitätsprämien und die Vernetzung der BHKW Anlagen und die Stromerzeugung in den Heizperioden. In Welcher die Solar Energie bekanntlich durch das Herbst und Winter Wetter schwächelt. Zu diesem Zeitpunkt können die BHKW ´s in Deutschland den benötigten Strom liefern.
Absenkung um 15% für Solar Strom
Die Bundesnetzagentur hat die neuen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2012 erhalten Anlagenbetreiber für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent, je nach Standort und Größe der Anlage. »In den vergangenen zwölf Monaten wurde uns ein Zubau an Leistung von insgesamt rund 5.200 Megawatt gemeldet. Dieser Wert führt dazu, dass die Vergütung von PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb gehen, um 15 Prozent niedriger sein wird als die aktuelle Vergütung«, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. »Der Zubauwert von 5.200 Megawatt liegt erheblich unter dem Wert von 7.800 Megawatt, der uns noch im Vergleichszeitraum Oktober 2009 bis September 2010 gemeldet worden war. Das System des atmenden Deckels, das die Kosten des Ausbaus der Photovoltaik begrenzen soll, trägt sicher zu dieser Entwicklung bei.«
Die Solarförderung sinkt jährlich um einen Basiswert von neun Prozent.
Diese Regelung ist besser als ein Deckel wie zb. In Österreich wo ich erst die Förderung beantragen muss und die Größe auf 5 kwp begrenzt ist. Hinzu kommt eine weitere Absenkung, die sich nach dem Zubau von Photovoltaikanlagen bemisst. In diesem Abrechnungsjahr (Oktober 2010 bis September 2011) wurde eine Schwelle von 4.500 Megawatt überschritten. Daher sinkt die Vergütung um weitere sechs Prozent, also insgesamt um 15 Prozent. Nachdem die Vergütung nach dem ersten Juli nicht gesenkt wurde kam der Markt in Fahrt und die Preise für Module sind gesunken. Wäre die Stufe der Installierten Leistung von 5.500 Megawatt überschritten worden, so hätten wir eine Kürzung um 18 Prozent. Im schlimmsten Fall hätte die Vergütung um 24 Prozent sinken können, bei einem sehr großen Zubau von 7.500 Megawatt. Quellen: Bundesnetzagenturhttp://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/111027_PVAnlagenVerguetgsSaetzeAb2012.html?nn=65116
Genaueres über die Absenkung kann ich erst nach der "offizellen Veröffentlichung" Mitteilen.
Bisher sind nur die Entwürfe bekannt.
Es soll zwar besser Werden für Gülle - Biogasanlagen, aber schauen was unsere Politiker aus den Vorlagen mit ins neue Gesetz übernehmen.
Für die Aktuelle Absenkung zum Solarstrom ab 1 Juli 2011
kann ich leider nur fogendes Zietat bieten:
Zitat „Clearingstelle EEG“ zur Absenkung der Vergütungssätze zum 1 Juli. So wie beschrieben wird der Wert erst zum 30 Juni 2011 bekannt gegeben. Damit wird es spannend was passiert und die Höhe der Absenkung für den „Solar - Strom“. Zitat:
Gemäß § 20 Abs. 4 EEG 2009 sinkt die Vergütung für Strom aus ab dem 1. Juli 2011 in Betrieb genommenen PV-Gebäudeanlagen (§ 33 EEG 2009) und für Strom aus ab dem 1. September 2011 in Betrieb genommenen sog. PV-Freiflächenanlagen (§ 32 EEG 2009), falls die Leistung der bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) nach dem 28. Februar 2011 und vor dem 1. Juni 2011 registrierten Anlagen bestimmte Schwellenwerte übersteigt. Den Wortlaut der Regelung können Sie unserer Arbeitsausgabe des EEG 2009 entnehmen.
Die BNetzA veröffentlicht die Vergütungssätze zum 30. Juni 2011 im Bundesanzeiger. Sobald die Veröffentlichung erfolgt ist, informiert die Clearingstelle EEG mit einem elektronischen Rundbrief hierüber.
erstellt am:
09.05.2011
Gesetzesbezug:
EEG 2009 § 16 u. § 18,§ 20,§ 21, § 60
EEG 2012 und Kleinbiogasanlagen bis 75kw el.
Biogas EEG 2012 => Mit breiter Mehrheit hat der Bundesrat am Freitag (17.6.2011) die Initiative Bayerns unterstützt, bei der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bäuerlich Zitat : Geschäftsführer Thomas Dory Firma Bio4gas Wenn der Bundesrat am 8 Juli zustimmt bekommen Sie für pro kwh 25 cent (€)
Die Absenkungen bleiben und arbeiten wie ein Atmender Deckel je nach Zubau der Photovoltaik Leistung soll die Förderung jeweils zum 1 Juli und zum 31.12. des Jahres gekürzt werden. Aber dieser Wert wird am 31.05.12 von der Bundesnetzagentur bekannt gegeben. Und erspart uns die Zitterpartie was nun wird mit der Vergütung.
Die wesentlichen Punkte zum EEG 2012 wurden vom Bundestag am 30.06.11 beschlossen !
Und der Bundesrat wird keine wesentlichen Änderungen durchsetzen. Besonders möchte ich auf die Gülle Biogasanlagen hinweisen „Bert“ bekommt die 25 cent pro kwh als reine Gülle Anlage.
EEG = Energieeinspeisegesetz; Regelung der Förderung der Erneuerbaren Energien, mit Anpassung der Fördersätze.
Zur EEG-Novelle: Gesetzentwurf der Regierung liegt vor
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Novellierung des EEG beschlossen. Sie können ihn unter
http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2012/stand
anschauen – interessant ist was kommt wie ins Gesetz bisher sprechen wir von einer Novelle bzw einem Gesetzentwurf.
Hilfe bei Fragen und Hilfe zum EEG bekommen Sie von der Clearingstelle.
http://www.clearingstelle-eeg.de/
Weitere Informationen bietet Ihnen die Bundes Netz Agentur.