Hier waren es noch die Freiland Solarparks die bis 30 Juni und 30 September eine Schutzfrist genossen, bevor auch hier die Vergütung stark abgesenkt wurde…
Deshalb wird ab Februar monatlich für alle Vergütungssätze jeweils um 2,2% gesenkt.
Die Speicherförderung kommt ab Mai , aber ich glaube persönlich dass die Speicher Batterie Preise, deshalb nicht sinken werden?
Ihre Meinung? Jetzt oder Später investieren?
2013 wird neben der Bundestagswahl zum Schicksals Jahr für die Solarbranche...
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EEG - Einspeisevergütung ab 1.2.2013 - 31.4.2013 |
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Kürzung Monatlich um 2,2% Inbetriebnahmedatum ab: |
bis 10 kWp | 10-40 kWp |
40-1000 kWp |
bis 10 MWp,Freiland |
| 01.02.2013 | 16,64 | 15,79 | 14,08 | 11,52 |
| 01.03.2013 | 16,28 | 15,44 | 13,77 | 11,27 |
| 01.04.2013 | 15,92 | 15,10 | 13,47 | 11,02 |
| Zitat / Quelle Bundesnetzagentur | Werte | jeweils | in € | Euro cent / kwh |
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Ab dem bzw. zum 01. Februar wird die EEG-Einspeisevergütung für Solarstrom entweder um 2,2 oder 2,5 % gekürzt.
Für die Berechnung der Absenkung wird der Photovoltaik-Zubau von Juli bis Dezember 2012 herangezogen und auf ein Jahr hochgerechnet.
Zum Beispiel wird für kleinere Photovoltaikanlagen bis 10 kWp (Kilowatt peak) Leistung die EEG-Einspeisevergütung 16,60 bis 16,65 Cent pro Kilowattstunde (2,2 bis 2,5 % Absenkung) betragen.
Von Juli bis Oktober 2012 wurden monatlich durchschnittlich 616 MW (Megawatt) neue Photovoltaikanlagen installiert.
Im November folgten weitere 435 MW. Die Zahlen für den Zubau im Dezember wurden noch nicht veröffentlicht. Falls der Zubau mehr als 350 MW beträgt, sinkt die Vergütung von Februar bis April monatlich um 2,5 %. Wenn der Zubau geringer ist, sinkt die Solarstrom-Vergütung um monatlich 2,2 %.
Die tatsächlichen Zahlen für Dezember und die daraus resultierenden Vergütungssätze wird die Bundesnetzagentur am 31. Januar bekanntgeben.
Für die Absenkung der EEG-Einspeisevergütung von Mai bis Juli 2013 werden die Zahlen von Juli 2012 bis März 2013 herangezogen.
Deshalb wird die Speicherung des Solarstrom in Batterien immer wichtiger, für die Vermeidung von Teuren Netz – Strom.
Zitat Quelle: Bundesnetzagentur
Studie des Frauenhofer Institut ISE aus Freiburg im Breisgau
über Stromgestehungskosten. Ein guter Vergleich nicht nur für Solaranlagen im kleinen bis 10 kwp oder mit Energiehallen über 100kwp im Vergleich zur Windkraft oder Fossilen – und Atom – Kraftwerken.
Nur der Preis was kostet mich die kwh?
Aber auch die Langfristigen Kosten sollten man nicht Außer Acht lassen Wartung, Reparateuren evtl Ersatz… Eine Photovoltaikanlage gibt mir mehr Sicherheit, denn wir setzen keine Bewegten Teile ein bei normalen Aufdachanlagen. Schwachpunkt waren die Wechselrichter, aber mehrere Hersteller wie SMA und Fronius bieten Garantie – Verlängerungen auf 20 Jahre an. So erhöht sich die Planungssicherheit. Dazu hochwertige Module bei denen der Hersteller auch die Leistungsgarantie erfüllt, falls es zu Leistungseinbrüchen kommt. So kann auch heute mit sinkender Förderung durch das EEG eine gute Solaranlage installiert werden. Und Volkswirtschaftlich ist die Dezentrale Produktion wichtig um das Strom Netz zu stützen, Regelbarkeit für Blindleistung & cos Phi für die Versorgungsicherheitmit optimaler Erweiterbarkeit mit Notstrom Funktion eines Back Up Systems – Speichertechnik Akku Keine Kosten für den Energieträger wie ÖL, Kohle , Gas oder Uran aus dem Ausland.
Was bei uns in Deutschland funktioniert ist Vorbild
für die ganze Welt sauberen Strom herzustellen.
Entscheidend ist wie stelle ich meinen eigenen Strom herkostengünstig und begrenze meine Energie – Kosten langfristignicht nur auf die 20 Jahre des EEG.
Link zur Studie:
http://www.ise.fraunhofer.de/de/veroeffentlichungen/veroeffentlichungen-pdf-dateien/studien-und-konzeptpapiere/studie-stromgestehungskosten-erneuerbare-energien.pdf
Aus Urheberrechtlichen Grüden nur eine Verlinkung und keine Auszüge aus dem Text, siehe Urheberrecht.
Bei Fragen zum Thema kann ich Ihnen weiterhelfen
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Aktuelle Kürzung ab November jeweils um 2,5% Monatlich bis Januar 2013 2012 Quelle Bundes Netz Agentur |
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Vergütungstabelle Solaranlagen und der sich hieraus ergebenden Vergütungssätze bis Januar 2013, Kürzung jeweils um 2,5% Quelle BundesNetzagentur |
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| Anlagen nach § 32 Abs. 2 EEG | Anlagen nach § 32 Abs. 1 EEG | ||||||
| (Dachanlagen) | (Freiflächenanlagen) | ||||||
| bis 10 KWp | bis 40 kWp | bis 1 MWp | bis 10 MWp |
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| Inbetriebnahme | |||||||
| ab 01.11.2012 | 17,90 | 16,98 | 15,15 | 12,39 |
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| Degression | 2,5 Prozent | ||||||
| ab 01.12.2012 | 17,45 | 16,56 | 14,77 | 12,08 |
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| Degression | 2,5 Prozent | ||||||
| ab 01.01.2013 | 17,02 | 16,14 | 14,40 | 11,78 |
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| Degression | 2,5 Prozent |
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| Die monatliche Absenkung nach § 20b Abs. 1 EEG erhöht sich jeweils zum 1. November 2012, |
1. Dezember 2012 und 1. Januar 2013 um 1,5 Prozentpunkte auf insgesamt 2,5 Prozent. Datenquelle Bundesnetzagentur
Am 11. Mai 2012 entscheidet der Bundesrat darüber, ob er den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anruft, um noch Nachbesserungen zu erwirken. Die Neuregelungen sind Gültig ab den 1 April 2012, wenn die Länder nicht ablehnen, dafür ist aber ein gewisses Mehrheitsverhältnis notwendig und dann kann das Bundestag wieder Überstimmt werden.
Kürzung der Vergütung im EEG zum 9.03.12 ! bzw. diese wurde zum 1 April verschoben, aber jetzt ist der Eigenverbrauch und Nutzen wichtiger, vergleichbar mit der Solarthermie und die Wärmekosten. Hauptpunkt 20% weniger für Dachanlagen und 30 % Kürzung für Freiland & Konversionsflächen. Vergütungsbegrenzung auf 85 % bis 10 kwp und auf 90% ab 10 kwp Solaranlagen. Der Eigenverbrauch wird immer wichtiger in der Wirtschaftlichkeits – Rechnung.Nur die Vergütung mit der Überschuss Einspeisung bringt nicht mehr den Ertrag & Rendite! Wenn das Gesetz so geändert wird wie angekündigt ist es das Ende für Investoren die nach einer Investiton mit hoher Rendite suchen.
Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat für die Änderungen zum EEG 2012, wesentlich ist die Verbesserung für die „Gülle Biogasanlagen Auf 25 cent pro kwh! Leider muss der Gesetzestext noch genau studiert werden bzw. vom Umweltministerium bestätigt werden. Interessant ist die Auslegung für die Regel : 80% Gülle und 20 % Substrate für die Gülle Biogasanlagen !
Aber bei Zugabe von Substraten (Navarros) braucht man ein Abgedecktes Gärrestelage.
Und damit zusätzliche Investionen, deshalb meine Empfehlung eine reine Gülle Anlage zu Bauen.
Der Energiemarkt ist im Umbruch in Deutschland. Zahlreiche Gesetze wie das Energie- und Stromsteuergesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2012) sowie das Energiewirtschaftsgesetz wurden und werden geändert für mehr Energie. Eine Neuregelung des KWK-Gesetzes steht bevor. Die Abschaltung der Atomkraft und die Energiewende geben den Weg vor. Besser gesagt der geplante Ausbau der erneuerbaren Energien wird das Bild der Energie – Versorgung und Stromwirtschaft nachhaltig verändern.
Besonders der BHKW - Bereich wird durch die Änderungen beim KWK Gesetz und der Direkt – Vermarktung des KWK Stroms. Ein Thema sind die Markt- und Flexibilitätsprämien und die Vernetzung der BHKW Anlagen und die Stromerzeugung in den Heizperioden. In Welcher die Solar Energie bekanntlich durch das Herbst und Winter Wetter schwächelt. Zu diesem Zeitpunkt können die BHKW ´s in Deutschland den benötigten Strom liefern.
Absenkung um 15% für Solar Strom zum 1 Januar 2012
Plus zusätzliche Kürzungen monatlich ab Mai 2012
Die Bundesnetzagentur hat die neuen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2012 erhalten Anlagenbetreiber für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent, je nach Standort und Größe der Anlage. »In den vergangenen zwölf Monaten wurde uns ein Zubau an Leistung von insgesamt rund 5.200 Megawatt gemeldet. Dieser Wert führt dazu, dass die Vergütung von PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb gehen, um 15 Prozent niedriger sein wird als die aktuelle Vergütung«, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. »Der Zubauwert von 5.200 Megawatt liegt erheblich unter dem Wert von 7.800 Megawatt, der uns noch im Vergleichszeitraum Oktober 2009 bis September 2010 gemeldet worden war. Das System des atmenden Deckels, das die Kosten des Ausbaus der Photovoltaik begrenzen soll, trägt sicher zu dieser Entwicklung bei.«
Die Solarförderung sinkt jährlich um einen Basiswert von neun Prozent.
Diese Regelung ist besser als ein Deckel wie zb. In Österreich wo ich erst die Förderung beantragen muss und die Größe auf 5 kwp begrenzt ist. Hinzu kommt eine weitere Absenkung, die sich nach dem Zubau von Photovoltaikanlagen bemisst. In diesem Abrechnungsjahr (Oktober 2010 bis September 2011) wurde eine Schwelle von 4.500 Megawatt überschritten. Daher sinkt die Vergütung um weitere sechs Prozent, also insgesamt um 15 Prozent. Nachdem die Vergütung nach dem ersten Juli nicht gesenkt wurde kam der Markt in Fahrt und die Preise für Module sind gesunken. Wäre die Stufe der Installierten Leistung von 5.500 Megawatt überschritten worden, so hätten wir eine Kürzung um 18 Prozent. Im schlimmsten Fall hätte die Vergütung um 24 Prozent sinken können, bei einem sehr großen Zubau von 7.500 Megawatt. Quellen: Bundesnetzagenturhttp://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/111027_PVAnlagenVerguetgsSaetzeAb2012.html?nn=65116
Genaueres über die Absenkung kann ich erst nach der "offizellen Veröffentlichung" Mitteilen.
Bisher sind nur die Entwürfe bekannt.
Es soll zwar besser Werden für Gülle - Biogasanlagen, aber schauen was unsere Politiker aus den Vorlagen mit ins neue Gesetz übernehmen.
Für die Aktuelle Absenkung zum Solarstrom ab 1 Juli 2011
kann ich leider nur fogendes Zietat bieten:
Zitat „Clearingstelle EEG“ zur Absenkung der Vergütungssätze zum 1 Juli. So wie beschrieben wird der Wert erst zum 30 Juni 2011 bekannt gegeben. Damit wird es spannend was passiert und die Höhe der Absenkung für den „Solar - Strom“. Zitat:
Gemäß § 20 Abs. 4 EEG 2009 sinkt die Vergütung für Strom aus ab dem 1. Juli 2011 in Betrieb genommenen PV-Gebäudeanlagen (§ 33 EEG 2009) und für Strom aus ab dem 1. September 2011 in Betrieb genommenen sog. PV-Freiflächenanlagen (§ 32 EEG 2009), falls die Leistung der bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) nach dem 28. Februar 2011 und vor dem 1. Juni 2011 registrierten Anlagen bestimmte Schwellenwerte übersteigt. Den Wortlaut der Regelung können Sie unserer Arbeitsausgabe des EEG 2009 entnehmen.
Die BNetzA veröffentlicht die Vergütungssätze zum 30. Juni 2011 im Bundesanzeiger. Sobald die Veröffentlichung erfolgt ist, informiert die Clearingstelle EEG mit einem elektronischen Rundbrief hierüber.
erstellt am:
09.05.2011
Gesetzesbezug:
EEG 2009 § 16 u. § 18,§ 20,§ 21, § 60
EEG 2012 und Kleinbiogasanlagen bis 75kw el.
Biogas EEG 2012 => Mit breiter Mehrheit hat der Bundesrat am Freitag (17.6.2011) die Initiative Bayerns unterstützt, bei der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bäuerlich
Die Absenkungen bleiben und arbeiten wie ein Atmender Deckel je nach Zubau der Photovoltaik Leistung soll die Förderung jeweils zum 1 Juli und zum 31.12. des Jahres gekürzt werden. Aber dieser Wert wird am 31.05.12 von der Bundesnetzagentur bekannt gegeben. Und erspart uns die Zitterpartie was nun wird mit der Vergütung.
Die wesentlichen Punkte zum EEG 2012 wurden vom Bundestag am 30.06.11 beschlossen !
Und der Bundesrat wird keine wesentlichen Änderungen durchsetzen. Besonders möchte ich auf die Gülle Biogasanlagen hinweisen diese bekommen die höchste Förderung 2012 => 25 cent und ab 2013 => 24,5 cent pro kwh als reine Gülle Anlage.
EEG = Energieeinspeisegesetz; Regelung der Förderung der Erneuerbaren Energien, mit Anpassung der Fördersätze.
Zur EEG-Novelle: Gesetzentwurf der Regierung liegt vor
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Novellierung des EEG beschlossen. Sie können ihn unter
http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2012/stand
anschauen – interessant ist was kommt wie ins Gesetz bisher sprechen wir von einer Novelle bzw einem Gesetzentwurf.
Hilfe bei Fragen und Hilfe zum EEG bekommen Sie von der Clearingstelle.
http://www.clearingstelle-eeg.de/
Weitere Informationen bietet Ihnen die Bundes Netz Agentur.