Förderprogramm wird die Maßnahme 3 („Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern

Förderprogramm wird die Maßnahme 3 („Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern“) des „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“  Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt den Aufbau privater Lademöglichkeiten mit einem Zuschuss von bis zu 2.000 € pro Stellplatz. Ein Antrag kann ab 15. April gestellt werden. Anträge bis Das Förderprogramm ist in drei zeitgleich laufende Förderaufrufe für folgende Zielgruppen unterteilt:

  1. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
  2. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung,
  3. Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.

Quelle https://www.now-gmbh.de/foerderung/foerderfinder/ladeinfrastruktur-in-und-an-mehrparteienhaeusern/

 

 

Die Förderung richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), private Vermieter sowie kleine Unternehmen, die Ladeinfrastruktur in oder an Mehrparteienhäusern errichten.Die Förderung im ÜberblickFörderhöhe: Gestaffelt nach dem Aufwand. Bis zu 1.300 € für die reine Vorverkabelung, bis zu 1.500 € für Vorverkabelung plus Ladepunkt und bis zu 2.000 € für eine bidirektionale Wallbox.Voraussetzungen: Das Gebäude muss mindestens 3 Wohneinheiten umfassen (bei bidirektionaler Förderung mindestens 6 Stellplätze). Die maximale Ladeleistung pro Ladepunkt darf 22 kW nicht überschreiten.Geförderte Maßnahmen: Neben den Wallboxen selbst werden auch der Netzanschluss, Vorverkabelungen, Tiefbauarbeiten und die technische Ausrüstung bezuschusst. Zeitraum und Antragstellung Die Fördermittel sind Teil eines 500-Millionen-Euro-Programms.Antragsfrist: Anträge müssen voraussichtlich bis zum 10. November 2026 eingereicht werden. (Hinweis: Die Mittel sind gedeckelt; es gilt das Prinzip der schnellen Antragstellung, da das Programm bei Ausschöpfung vorzeitig enden kann).Wichtig: Mit den baulichen Maßnahmen darf erst nach der Bewilligung begonnen werden

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